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VIP Shuttle— Mietwagen — Stuttgart —

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Fahrten und Mietwagenleistungen zwischen GA VIP Shuttle Stuttgart (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung auf der Webseite ist kein bindendes Angebot. Der Kunde sendet eine unverbindliche Anfrage. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Fahrt in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder WhatsApp) bestätigt.

§ 3 Leistungen

Der Anbieter führt die vereinbarte Fahrt mit einem Fahrzeug und Fahrer zum bestätigten Termin durch. Umfang, Abholort, Ziel, Personenzahl und Gepäck ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Die zulässige Höchstzahl der Fahrgäste richtet sich nach dem eingesetzten Fahrzeug.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung Anzahl und Art des mitzuführenden Gepäcks zutreffend anzugeben. Der Anbieter ist berechtigt, die Beförderung von Gepäck abzulehnen, sofern dieses die Kapazität oder Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt.

Benötigte Kinder- oder Sitzerhöhungen sind vom Kunden bereits bei der Buchung anzugeben. Der Anbieter stellt diese im Rahmen der Verfügbarkeit sowie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Preis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung kann bar, per PayPal, mit Visa- oder EC-Karte sowie per Überweisung erfolgen. Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

Gegenüber Unternehmern ist der Anbieter berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

§ 5 Änderungen und Stornierung

Änderungen und Stornierungen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin kostenfrei möglich. Erfolgt die Änderung oder Stornierung weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn, kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung verlangen, höchstens jedoch den vereinbarten Fahrpreis abzüglich ersparter Aufwendungen.

Erscheint der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Wartezeit am Abholort und ist auch telefonisch nicht erreichbar, gilt die Fahrt als nicht angetreten (No-Show). In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den vereinbarten Fahrpreis abzüglich ersparter Aufwendungen zu berechnen.

Bei Abholungen an Flughäfen berücksichtigt der Anbieter, soweit eine Flugnummer angegeben wurde, die tatsächliche Ankunftszeit des Fluges im Rahmen des Zumutbaren. Eine angemessene Wartezeit nach der Landung ist im Fahrpreis enthalten. Darüber hinausgehende Wartezeiten können gesondert berechnet werden.

Bei Abholungen außerhalb von Flughäfen beträgt die kostenfreie Wartezeit 15 Minuten ab dem vereinbarten Abholtermin. Nach Ablauf dieser Wartezeit kann der Anbieter die Fahrt als nicht angetreten behandeln und den vereinbarten Fahrpreis abzüglich ersparter Aufwendungen berechnen.

§ 6 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Zeitpunkt am Abholort bereit zu stehen sowie alle für die Durchführung der Fahrt erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zu übermitteln.

Im Fahrzeug gilt ein generelles Rauchverbot.

Bei Verunreinigungen oder Beschädigungen des Fahrzeugs durch den Kunden oder dessen Mitfahrer ist der Anbieter berechtigt, die hierfür entstehenden Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederherstellungskosten in Rechnung zu stellen.

Den Anweisungen des Fahrers ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit sowie der ordnungsgemäßen Durchführung der Fahrt dienen. Der Anbieter ist berechtigt, die Beförderung von Personen abzulehnen oder abzubrechen, wenn diese durch ihr Verhalten die Sicherheit gefährden oder andere Fahrgäste erheblich beeinträchtigen.

§ 7 Verspätungen und höhere Gewalt

Bei Verkehrsstörungen, Unwetter oder anderen Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters sind Verzögerungen möglich. Bei Flugfahrten bittet der Anbieter um Angabe der Flugnummer, um Verspätungen im Rahmen des Möglichen zu berücksichtigen.

§ 8 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die gesetzlichen Regelungen zur Beförderungshaftung bleiben unberührt.

Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Fundgegenstände werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.

§ 9 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen über Dienstleistungen im Bereich der Personenbeförderung gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 5 BGB grundsätzlich kein Widerrufsrecht zu, sofern der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Erbringung der Leistung vorsieht.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Stuttgart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 27.10.2025

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